für Leistungen von BürokratieKiller gegenüber Unternehmern
Anbieter der Leistungen ist:
BürokratieKiller
Inhaber: Maik von Fintel
77er Straße 48
29221 Celle
Deutschland
Telefon: +49 1578 8442112
E-Mail: info@buerokratiekiller.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen BürokratieKiller und seinen Auftraggebern über Beratungs-, Analyse-, Konzeptions-, Einrichtungs-, Anpassungs-, Schulungs-, Dokumentations- und sonstige Leistungen im Bereich Büroorganisation, Digitalisierung, Prozessoptimierung und IT-Unterstützung.
Das Angebot von BürokratieKiller richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BürokratieKiller ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform. Angaben auf der Website stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Leistungen von BürokratieKiller können je nach Vereinbarung dienstvertraglichen oder werkvertraglichen Charakter haben. Soweit im Angebot kein bestimmter Erfolg ausdrücklich vereinbart wird, schuldet BürokratieKiller die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine konkrete Einsparung oder eine bestimmte Umsatz- oder Gewinnsteigerung.
Analysen, Einschätzungen und Empfehlungen beruhen auf den Informationen, Unterlagen und Einblicken, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfung und keine Beratung durch entsprechend zugelassene Berufsträger.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von BürokratieKiller in Textform annimmt, eine Auftragsbestätigung erhält oder BürokratieKiller auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers mit der Leistung beginnt.
Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung in Textform. E-Mail genügt.
Die Leistungen werden grundsätzlich online beziehungsweise remote erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
BürokratieKiller ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Aufgaben fachlich geeignete Beschäftigte, freie Mitarbeitende oder Unterauftragnehmer einzusetzen. BürokratieKiller bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten.
BürokratieKiller darf Leistungen in angemessenen, technisch oder organisatorisch sinnvollen Teilschritten erbringen.
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Dateien, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung. Er sorgt dafür, dass beteiligte Mitarbeitende in dem erforderlichen Umfang mitwirken können.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er zur Bereitstellung und Nutzung der übermittelten Daten, Inhalte, Systeme und Zugänge berechtigt ist. Zugangsdaten dürfen nur über einen zuvor abgestimmten sicheren Übermittlungsweg bereitgestellt werden.
Vor Eingriffen in bestehende Systeme, Dateien oder Konfigurationen hat der Auftraggeber eine aktuelle und funktionsfähige Datensicherung anzulegen, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehört.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden.
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen, prüft BürokratieKiller deren Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Zeitplan. Zusätzliche Leistungen werden erst nach entsprechender Beauftragung ausgeführt.
Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass vereinbarte Leistungen aufgrund unzutreffender Ausgangsinformationen oder nicht vorhersehbarer technischer Bedingungen wesentlich anders oder aufwendiger umgesetzt werden müssen, informiert BürokratieKiller den Auftraggeber. Die Parteien stimmen das weitere Vorgehen ab.
Soweit für die Umsetzung Software, Lizenzen, Hosting-, Cloud- oder sonstige Leistungen Dritter erforderlich sind, gelten ergänzend die Vertrags- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Kosten Dritter trägt der Auftraggeber, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
BürokratieKiller haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen, Ausfälle oder die Einstellung von Leistungen Dritter, die nach Vertragsschluss eintreten und außerhalb des Einflussbereichs von BürokratieKiller liegen. BürokratieKiller wird den Auftraggeber über erkennbare erhebliche Auswirkungen informieren und auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung eine zumutbare Anpassung oder Alternative prüfen.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Nach Zeitaufwand vereinbarte Leistungen werden nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand abgerechnet. Pauschal- oder Festpreise gelten ausschließlich für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. BürokratieKiller kann bei größeren oder länger laufenden Projekten angemessene Abschlagszahlungen verlangen, wenn dies im Angebot vereinbart wurde oder die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. BürokratieKiller darf weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
Fest vereinbarte Besprechungs-, Analyse- oder Schulungstermine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei einer späteren Absage kann BürokratieKiller 50 Prozent der für den Termin vereinbarten Vergütung berechnen. Erscheint der Auftraggeber ohne vorherige Absage nicht oder ist er aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht arbeitsfähig vorbereitet, können 100 Prozent der vereinbarten Vergütung berechnet werden.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist. BürokratieKiller muss sich ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der freigewordenen Zeit anrechnen lassen.
Soweit eine Leistung werkvertraglichen Charakter hat, zeigt BürokratieKiller dem Auftraggeber ihre Fertigstellung an. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist und erklärt die Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
BürokratieKiller kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.
Bei werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber beschreibt auftretende Mängel nachvollziehbar und stellt die für die Prüfung erforderlichen Informationen zur Verfügung.
BürokratieKiller ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit eine Nacherfüllung möglich und zumutbar ist. Keine Mängelansprüche bestehen für Beeinträchtigungen, die auf eigenmächtigen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, nicht freigegebenen Systemänderungen, Fehlbedienung oder nicht erfüllten technischen Voraussetzungen beruhen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass diese Umstände für den Mangel nicht ursächlich waren.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Vorhandene Methoden, Konzepte, Vorlagen, Bausteine, Skripte, Bibliotheken, Routinen, allgemeines Know-how und wiederverwendbare Bestandteile von BürokratieKiller bleiben bei BürokratieKiller. Soweit solche Bestandteile in einem Arbeitsergebnis enthalten sind, erhält der Auftraggeber daran das zur vertragsgemäßen Nutzung erforderliche einfache Nutzungsrecht.
Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Verwertung der Arbeitsergebnisse für Dritte ist nur zulässig, soweit dies vereinbart wurde oder für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich ist. Rechte an Software und Inhalten Dritter richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
Beide Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werdenden, erkennbar vertraulichen geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen vertraulich. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit BürokratieKiller personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Bereitstellung und Verarbeitung der von ihm übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich, soweit BürokratieKiller ausschließlich nach seinen Weisungen handelt.
BürokratieKiller haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Beschäftigte, freie Mitarbeitende, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BürokratieKiller.
Für den Verlust von Daten haftet BürokratieKiller nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung angefallen wäre, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich von BürokratieKiller übernommen wurde.
Für die Kündigung und Beendigung eines Vertrags gelten die im Angebot getroffenen Vereinbarungen und ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bis zum Wirksamwerden einer Kündigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und nachweislich eingegangene, nicht mehr stornierbare Verpflichtungen sind zu vergüten beziehungsweise zu erstatten.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streik, Ausfall von Energie- oder Kommunikationsnetzen, Cyberangriffe auf Dritte oder großflächige Störungen von Internet- und Cloud-Diensten.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage an, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags in Textform kündigen.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Celle ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 20. August 2026
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